Videoerhebung
Verkehrsdatenerhebungen – manuell und mit Videotechnik
Die Erhebung von Verkehrsdaten an Knotenpunkten und Kreisverkehren ist deutlich komplexer als eine Querschnittszählung. In der Regel wird nicht nur die Menge der ein- bzw. ausfahrenden Fahrzeuge benötigt – sondern eine abbiegescharfe Betrachtung aller Verkehrsströme im Knoten. Derartige Erhebungen konnten in der Vergangenheit ausschließlich durch Handzähler durchgeführt werden – mit allen damit verbundenen Nachteilen:
- Begrenzte Höchstdauer der Zählung – keine 24-Stunden-Zählungen möglich
- Aufwändige Anwerbung, Schulung, Administration der Zähler – und häufige Probleme mit der Zuverlässigkeit
- Fehlende Überprüfbarkeit/Reproduzierbarkeit der Zählung
- Schwierige – oder unmögliche Auswertung von großen Kreisverkehrsplätzen oder verflochtenen Knotenpunkten
Die Videotechnik versetzt uns in die Lage, Fahrbeziehungen und -routen auch in unübersichtlichen Situationen auszuwerten – unabhängig von Witterung und Zählpersonal vor Ort. Zudem ist die Auswertung anhand des vorhandenen Videomaterials für Auftraggeber oder Außenstehende überprüfbar. Auch Zählungen über mehrere Tage sind möglich.

Knotenstrom

Videoerhebung
Entwicklung der videobasierten Erhebungen
Bereits 2001 führte Messtechnik Mehl die ersten videobasierten Zählungen durch. Bereits seit den ersten Erhebungen kommen ausschließlich digitale, festplattenbasierte Videospeicher zum Einsatz. Diese ermöglichen eine lückenlose Aufzeichnung ohne Bandwechsel. Mit der Weiterentwicklung und Miniaturisierung von Videotechnik, Aufzeichnungsgeräten und Speichervolumen wurden die Aufzeichnungseinheiten immer kleiner und verfügen inzwischen – akkubasiert – über immense Laufzeiten.
Zusätzlich zur direkten Umsetzung bisher per Handzählung erfolgter Erhebungen wurden durch die Videotechnik vorher undenkbare Auswertungen ermöglicht, z.B.
- Beobachtung und Dokumentation von verkehrswidrigem Verhalten, z.B. Wenden trotz Verbot, unerlaubte Fahrstreifenwechsel
- Zeitsynchronisierte Erfassung über mehrere Knotenpunkte innerhalb eines Straßenzugs hinweg zur Beobachtung von Ursache und Wirkung von Verkehrsstörungen
- visuelle Überprüfung des Erfolgs von verschiedenen LSA-Programmen
Unsere aktuellen, kompakten Videoeinheiten werden i.d.R. an vorhandener Straßeninfrastruktur (LSA-Masten, Lichtmasten, Verkehrsschilder) montiert. Durch die Montage außerhalb des Verkehrsraumes ist eine Beeinflussung des Verkehrs ausgeschlossen – ebenso eine Störung des Verkehrs durch die Montage/Demontage der Einheiten. Die Erfassung des Verkehrsgeschehens erfolgt in der Regel zwischen 4 Stunden und 7 Tagen. Individuelle Aufzeichnungszeiten sind selbstverständlich realisierbar.
Maschinelle vs. Manuelle Auswertung
Mit der Weiterentwicklung der visuellen Sensorik konnten bereits in 2005 die ersten automatisierten Auswertungen erstellt werden. Mit der weiteren Verbreitung von neuronalen Netzen und Maschinenlernen sind diese nach und nach einfacher in der Handhabung – und deutlich weniger aufwändig im Anlernen geworden. Trotzdem sind – bis heute – bei uns Menschen im Einsatz, welche das Videomaterial nachträglich auswerten. Je nach Kundenanforderungen zu Fahrzeugklassifizierung, Videoqualität und Auswertungsdauer entscheiden wir projektspezifisch, wie die Auswertung durchgeführt wird.
Und der Datenschutz?
Die Einhaltung der einschlägigen Richtlinien des Datenschutzes sind für uns nicht nur „Pflichtprogramm“ sondern gehören zum Selbstverständnis als zuverlässiger und kompetenter Dienstleister. Videoerhebungen sind generell im Vorfeld mit dem / der jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten abzustimmen. Wir unterstützen unsere Kunden mit unserem Know-How – und dem Wissen um unsere eingesetzte Technologie – in dieser Abstimmung.
Wir stellen dabei sicher, dass das von uns erzeugte Videomaterial ausschließlich für die Ermittlung von Verkehrsdaten nutzbar ist (und auch ausschließlich hierfür genutzt wird). Eine Identifikation von Fahrzeugen, Personen oder anderen personenbezogenen oder -beziehbaren Daten ist auf Basis des Videomaterials nicht möglich, da dieses bewusst in geringer Auflösung / in schlechter Qualität aufgezeichnet wird.
Sofern der / die Datenschutzbeauftragte es trotz unserer Verfahrensbeschreibung für erforderlich hält, stimmen wir gern einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung ab, in dem wir den Umgang mit den Daten genau verabreden.
